Mitglied werden

Im Verein Jagdschützen Suhr können alle Jägerinnen und Jäger Mitglied werden, die im Besitz eines Schweizerischen Jagdpasses oder eines gleichwertigen ausländischen Ausweises sind, sowie Personen, die im Kanton Aargau in der Jagdausbildung stehen.

Im Mitgliederbeitrag inbegriffen sind:

  • Teilnahme an allen Schiesstagen mit der Kugelbüchse und mit der Schrotflinte
  • Standblatt
  • Treffsicherheitsnachweis

Nicht inbegriffen sind die Standblätter oder Beiträge an den Schiesswettkämpfen der Jagdschützen Suhr.

Mitgliedschaft

Art. 3 der Statuten

Personen, gegen welche ein Jagdausschlussverfahren gemäss § 9 AJSG (oder einer analogen in- oder ausländischen gesetzlichen Regelung) vorliegt, können nicht Mitglieder der Jagdschützen Suhr werden.

Über die Aufnahme und allenfalls den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet abschliessend der Vorstand.

Das jagdliche Schiessen auf der Anlage ist Mitgliedern vorbehalten.

Der Vorstand kann Ausnahmen regeln.

Anmeldung Mitgliedschaft