Sicherheitsvorschriften

Die Sicherheit in der Schiessanlage und das konsequente Einhalten der Vorschriften haben oberste Priorität.

Sicherheitsbestimmungen der Jagdschützen Suhr

  • Alle Waffen sind offen sichtbar zu tragen oder zu deponieren. Futterale und Koffer müssen daher im Auto deponiert werden (auch bei Regenwetter).
  • Flinten und Kipplaufwaffen sind in gebrochenem Zustand zu tragen oder zu deponieren.
  • Bei Repetierbüchsen ist der Verschluss geöffnet und das Magazin herausgenommen (auch die kombinierte Magazin/Abzugseinheit,  z. B. Blaser R8).
  • Bei halbautomatischen Flinten ist der Verschluss sichtbar geöffnet und das Magazin leer (Tontaubenschiessen: Es dürfen nur 2 Schuss auf einmal geladen werden).
  • Allgemeines Laden und Entladen der Waffen ist nur auf der Schiessposition erlaubt.
  • Vor dem Betreten des Schrot-Schiessstandes und der Tontaubenanlage ist der Tragriemen zu entfernen.
  • Beim Kugelschuss (laufender Keiler, 100 m Anlage Bock, Fuchs etc.) wird immer nur 1 Schuss geladen.
  • Während des offiziellen Übungsschiessens für Jungjägerinnen und -jäger sowie der praktischen Schiessprüfung
    • ist es beim Kugelprogramm auf den Rehbock erlaubt, 2 Schuss auf einmal zu laden.
    • ist auf der Schiessposition vor dem Laden und nach dem Entladen eine selbständige Laufkontrolle durchzuführen. Diese ist mit einem deutlichen «Lauf frei» zu bestätigen, diese wird vom Schützenmeister oder dem Warner quittiert.
  • Die Anordnungen und Weisungen des Schiessleiters und des Schützenmeisters sind zu befolgen.